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- | Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. | + | Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. Faustregel: die Bilder sollen nicht mehr Platz einnehmen als der Text. Alle weiteren Bilder können gerne unter Verwendung des Kontextmenüs [[Datei:insert gallery.png]] im Editor als Bildergalerie am Ende des Textes eingebunden werden. |
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Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen. | Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen. | ||
=== Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten === | === Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten === | ||
- | ==== Freiheit des | + | ==== Freiheit des Straßenbilds ==== |
- | Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des | + | Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des Straßenbilds', auch Panoramafreiheit genannt, berufen kann. Sie besagt, dass es jedermann in Österreich erlaubt ist, Objekte wie Gebäude, die von öffentlichen Wegen oder Straßen aus zu sehen und ohne Hilfsmittel (Leiter, Stange o. ä.) zu fotografieren sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. |
* Vorsicht: Gebäude, die einen 'Sichtschutz' haben (z. B. eine Mauer) dürfen ''nicht'' von einem anderen, höher gelegenen Ort fotografiert werden! | * Vorsicht: Gebäude, die einen 'Sichtschutz' haben (z. B. eine Mauer) dürfen ''nicht'' von einem anderen, höher gelegenen Ort fotografiert werden! | ||
- | * Vorsicht bei '''anderen Werken''' der Bildenden Künste: Zu ''anderen Werken der bildenden Künste'' im Sinne der Freiheit des | + | * Vorsicht bei '''anderen Werken''' der Bildenden Künste: Zu ''anderen Werken der bildenden Künste'' im Sinne der Freiheit des Straßenbilds zählen beispielsweise Brunnen, Statuen, Skulpturen, Plastiken, Werke von Bildhauern. Stehen diese Werke dauerhaft im öffentlichen Raum, dürfen sie fotografiert werden; schwierig wird es bei nur vorübergehend aufgestellten Objekten, denn diese dürfen ''nicht'' fotografiert werden! Fotografien von ''anderen Werken'', z. B. in Auslagen, dürfen ebenfalls ''nicht'' fotografiert werden. |
- | Die Freiheit des | + | Die Freiheit des Straßenbilds gilt für dauerhaft aufgestellte Werke der Bildenden Künste nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks, '''nicht aber''' in Kirchen, Museen, Theatern, Innenhöfen, Hausfluren oder ähnlich öffentlich zugänglichen Gebäuden. Kunstwerke auf privaten Grundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers (und möglicherweise auch des Künstlers) fotografiert werden. |
- | ==== Fotografieren | + | ==== Fotografieren auf privaten Grundstücken oder in' Gebäuden ==== |
- | Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen. | + | Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen. Auf dem Land kann auch ein Weg, eine Straße in Privatbesitz sein und folglich darfst du auch von dort nicht ohne Zustimmung des Besitzers Bilder machen (z. B. bei Bauernhöfen). |
Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu '''[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Museen-duerfen-gemeinfreie-Bilder-wegsperren-4257238.html die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs]''', die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat. | Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu '''[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Museen-duerfen-gemeinfreie-Bilder-wegsperren-4257238.html die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs]''', die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat. | ||
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==== Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen ==== | ==== Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen ==== | ||
- | Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des | + | Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des Straßenbilds". |
Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht. | Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht. |
Aktuelle Version vom 22. Mai 2024, 15:07 Uhr
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Bilder hochladen
Wichtig: nur angemeldete Benutzer können Bilder hier hochladen, siehe auch Hilfe:Anmeldung. Bilder können unabhängig von Artikeln über den Menüpunkt Datei hochladen unter 'Werkzeuge' hochgeladen oder auch im Editor mit dem Bildsymbol eingefügt werden. Nicht vorhandene Bildnamen erscheinen dabei nach dem Speichern als roter Linktext. Durch Klicken dieses Textes gelangt man auch zur Hochladen-Seite.
Veröffentlichungsrechte
Für jedes Bild, das ein Benutzer hier veröffentlicht, muss er auch die Genehmigung dazu besitzen. Entweder er hat das Bild selbst gemacht oder er ist im Besitz der Genehmigung des Urhebers (Fotografen), dass das Bild hier im Salzburgwiki veröffentlicht werden darf. Bei Problemen mit der Benutzung eines Bildes haftest die Person, die das Bild hier hochgeladen hat.
Bildname
Bildnamen sollen aussagekräftig sein. Also keine automatisch von der Digitalkamera erzeugten Namen oder Buchstaben-Zahlenkombinationen, sondern solche, die das Motiv beschreiben.
Beim Hochladen kann der Wiki-Bildname unabhängig vom ursprünglichen Dateinamen gewählt werden. Nachträgliches Umbenennen ist nicht möglich. Der Bildname darf Leerzeichen enthalten, sie werden wie "_" behandelt.
Beispiel: Der Name "Hallwang Kartenausschnitt.jpg
" ist besser als DSCF0123.jpg
oder 11010101001000101.jpg
.
Tipps zur Aufnahme
Versuche möglichst aussagekräftige Motive zu fotografieren. Wenn du interessante Details fotografierst, achte darauf, dass sie nicht irgendwo abgeschnitten oder unkenntlich sind.
Speziell bei dokumentarischen Bildern, was die Bilder in unseren Regionalwikis überwiegend sind, sollten keine unnötigen Objekte mit im Bild sein. Das Bild soll sich auf das darzustellende Objekt konzentrieren. Überlege dir, welcher Blickwinkel, welcher Bildausschnitt, welches Detail von Artikelinhalten einen Regionalwiki-Besucher interessieren könnte und den Inhalt anschaulich(er) machen. Dazu ein paar Tipps:
- Baugerüste, Kräne, parkende Autos, Verkehrsschilder, Stromleitungen u. ä. eignen sich nicht als Motive;
- wenn du Menschen fotografierst oder Autos, deren Nummernschilder man lesen kann, frage um Erlaubnis, ob du dieses Bild auch veröffentlichen darfst; denn es gibt ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht[1], das du beachten solltest; bei Bildern, auf den Autos zu sehen sind, kannst du ja notfalls die Nummerntafel mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogrammes unkenntlich machen;
- meist werden zwei oder drei Aufnahmen von einem Motiv (für einen Artikel) ausreichen; verwende nur in Ausnahmefällen mehr Aufnahmen und erkläre warum: Beispiel: ...hier sieht man die Eisenverstrebung, deren Besonderheit darin liegt, dass ... oder dieses Gebäude ist auf jeder Seite anders strukturiert, was die Eigenheit dieses Gebäudes ausmacht;
Innenraumaufnahmen und Aufnahmen bei schlechten Lichtverhältnissen gelingen am besten ohne Blitz, dafür aber mit Stativ. Generell ist ein Stativ immer von Vorteil, da man so in aller Ruhe den Bildausschnitt wählen kann. Auch ein schiefer Horizont, der meist störend wirkt, kann so leichter vermieden werden.
Qualität
Das schönste Motiv verliert seinen Reiz, wenn es dunkel dargestellt wird. Verwende einen Blitz oder helle das Bild nachträglich in einem Bildbearbeitungsprogramm auf. Aufnahmen bei Regen, einbrechender Dunkelheit, Schneefall und anderen wetterbedingten schlechten Lichtverhältnissen machen nur Sinn, wenn sie etwas Besonderes oder Einmaliges dem Betrachter mitteilen sollen. Ansonsten mache lieber die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, wenn wieder die Sonne scheint.
Achte darauf, dass das Objekt, welches du darstellen möchtest, "im Licht" steht. Das heißt idealerweise, wenn die Sonne auf die Objektfront scheint.
Achte bitte darauf, dass alle Bilder auch scharf sind.
Passende Bilder
Welches Bild zu welchem Artikel? Denke daran, dass ein im Regionalwiki Suchender stets Information zu seinem gewählten Suchbegriff wünscht. Sucht er also nach einem Gebäude, möchte er dort keine Fotos von der gegenüberliegenden Straßenseite sehen. Wird ein Artikel beispielsweise über einen Berg gesucht, sollten dort nur Bilder von diesem Berg sein und nicht von allen anderen in der Umgebung. Natürlich kannst du bei wirklich besonders imposanten Aussichten auch ein Bild dieses markanten Ausblicks bringen. Aber es sollte die Ausnahme bleiben.
Informationen zum Bild
Wenn du ein Bild veröffentlichst, solltest du auch eine kurze Beschreibung dazu verfassen.
Idealerweise enthält die Beschreibung Informationen zu Lizenz, Quelle, Fotograf und eine Beschreibung des Bilds; verpflichtend sind Lizenz und Quelle. Dafür sind bereits Beschreibungsfelder integriert. Du musst nur noch die Punkte ergänzen.
Die Beschreibung sollte auch ein paar Informationen über das abgebildete Objekt enthalten, die Hilfe:Software erstellt automatisch Verweise auf die Artikel, in denen das Bild eingebunden wird. Eine Einbindung in Kategorien (Beispiel [[Kategorie:Datei:Flachgau]]) ist wünschenswert.
Bei Fotografien von Landschaften oder großen Objekten empfiehlt es sich, den eigenen Standort anzugeben.
Bildbeschreibung
Es gibt eine Vorlage Bildbeschreibung. Im Salzburgwiki:
{{Bildbeschreibung2 |Beschreibung = |Quelle = |Fotograf = |Erstelldatum = |Lizenzkommentar = }}Im EnnstalWiki:
{{Bildbeschreibung |Beschreibung = |Quelle = |Fotograf = |Erstelldatum = |Lizenzkommentar = }}
Zusätzlich ist es gerade bei Bildern, auf denen Text zu sehen ist, hilfreich, wenn der Text/die Inschrift/ noch zusätzlich abgeschrieben wird, da dann auch nach dem Text gesucht werden kann. Zudem ist der Text bei verkleinerten Bildern manchmal nicht zweifelsfrei zu lesen.
Hochgeladene Bilder bitte immer unter eine passende Lizenz stellen und mit zumindest einer Kategorie versehen.
Die richtige Kategorie(n) bei Bildern
Mit dem Einfügen einer Kategorie sammelt die Wiki-Software gleichartige Bilder, beispielsweise alle Bilder der Stadt Salzburg oder der Hohen Tauern. Es gibt jedoch bei Bildern einen Unterschied (gegenüber Artikel-Kategorien), der hier erklärt wird.
Bilddateien-KategorienBilder werden grundsätzlich nur mit [[Kategorie:Datei: ...]] versehen; z. B. [[Kategorie:Datei:Hallein]] oder [[Kategorie:Datei:Person (Politik)]] usw. Werden mehrere Bilder zu einem Artikel hochgeladen, kann man den Bildern den Namen des Artikels zuordnen. Beispiel [[Kategorie:Datei:Hellbrunner Berg]]
Die Anzeige aller Bildern eines Artikels wird dann durch das Einfügen von == Bilder == im Artikel angezeigt. |
Technisches zum Einbinden von Bildern
Einbinden von Bildern
- Ein Bild einbinden
- [[Datei:Salzburgwiki.png]] ergibt:
- Einen Verweis auf ein Bild setzen
- [[:Bild:Salzburgwiki.png|Salzburgwiki.png]] ergibt:
- Einen Daumennagel (Thumbnail) bekommt man mit
- [[Datei:Salzburgwiki.png|thumb|Salzburgwiki Logo]] das ergibt dann das gerahmte Bild rechts (Thumbs sind die gängigste Variante der Einbindung von Bildern in unseren Regionalwikis.)
- Einen Alternativ-Text bekommt man mit
- [[Datei:Salzburgwiki.png|Salzburgwiki Logo]] Dieser wird dann anstelle des nackten Bildnamens angezeigt, wenn das Laden von Bildern abgeschaltet ist oder wenn rein textbasierte Browser benutzt werden (z.B. von Blinden) und sollte daher immer gesetzt sein, vor allem, wenn der Bildname kryptisch oder wenig aussagekräftig ist. Außerdem wird der Alternativtext beim Überfahren des Bildes mit der Maus angezeigt und kann so die ohne thumbnail nicht mögliche Bildunterschrift ersetzen.
Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. Faustregel: die Bilder sollen nicht mehr Platz einnehmen als der Text. Alle weiteren Bilder können gerne unter Verwendung des Kontextmenüs im Editor als Bildergalerie am Ende des Textes eingebunden werden.
Löschen von Bildern
Bilder kann man, wie Artikel, nicht selbst löschen. Hat man ein Bild versehentlich in einer falschen Version hochgeladen, trägt man es einfach in die Liste Salzburgwiki:Löschkandidaten unter Bilder eintragen. Du kannst hier auch nur alte Versionen löschen lassen.
Aktuelle technische Hilfen für Bilder und Bildergalerien
Bildrechte
Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen.
Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten
Freiheit des Straßenbilds
Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des Straßenbilds', auch Panoramafreiheit genannt, berufen kann. Sie besagt, dass es jedermann in Österreich erlaubt ist, Objekte wie Gebäude, die von öffentlichen Wegen oder Straßen aus zu sehen und ohne Hilfsmittel (Leiter, Stange o. ä.) zu fotografieren sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.
- Vorsicht: Gebäude, die einen 'Sichtschutz' haben (z. B. eine Mauer) dürfen nicht von einem anderen, höher gelegenen Ort fotografiert werden!
- Vorsicht bei anderen Werken der Bildenden Künste: Zu anderen Werken der bildenden Künste im Sinne der Freiheit des Straßenbilds zählen beispielsweise Brunnen, Statuen, Skulpturen, Plastiken, Werke von Bildhauern. Stehen diese Werke dauerhaft im öffentlichen Raum, dürfen sie fotografiert werden; schwierig wird es bei nur vorübergehend aufgestellten Objekten, denn diese dürfen nicht fotografiert werden! Fotografien von anderen Werken, z. B. in Auslagen, dürfen ebenfalls nicht fotografiert werden.
Die Freiheit des Straßenbilds gilt für dauerhaft aufgestellte Werke der Bildenden Künste nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks, nicht aber in Kirchen, Museen, Theatern, Innenhöfen, Hausfluren oder ähnlich öffentlich zugänglichen Gebäuden. Kunstwerke auf privaten Grundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers (und möglicherweise auch des Künstlers) fotografiert werden.
Fotografieren auf privaten Grundstücken oder in' Gebäuden
Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen. Auf dem Land kann auch ein Weg, eine Straße in Privatbesitz sein und folglich darfst du auch von dort nicht ohne Zustimmung des Besitzers Bilder machen (z. B. bei Bauernhöfen).
Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat.
Personenabbildungen
Jede Person hat 'das Recht am eigenen Bild', siehe dazu de.wikipedia.org Recht am eigenen Bild (Österreich) und dombudsmann.at - Fotos im Internet - Das Recht am eigenen Bild.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen gemäß der EU Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutz Anpassungsgesetzes 2018 dürfen Personen grundsätzlich nur mehr dann fotografiert werden, wenn sie vor der Aufnahme um Erlaubnis gefragt werden. Darüber hinaus dürfen aber solche Aufnahmen nur dann verarbeitet (gespeichert, mit Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitet oder veröffentlicht) werden, wenn die Person vor der Aufnahme darüber informiert wurde, wofür die Aufnahme verwendet und wie lange sie vom Urheber (= Fotograf) gespeichert wird sowie über ihr Widerrufsrecht. Alle Angaben, so die Vorschriften, müssen nachweislich sein (Auszug aus der Verordnung und dem Gesetz).
Im Zweifelsfall muss der Fotograf nachweisen, dass er alle auf dem Bild abgebildete Personen vor Abbildung um Erlaubnis gefragt hatte.
Achte daher darauf, beim Veröffentlichen im Salzburgwiki oder EnnstalWiki keine Bilder mit Personen zu verwenden, wenn du nicht oben genannte Voraussetzungen nachweisen kannst.
Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen
Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des Straßenbilds".
Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht.
Fast ausnahmslos ist das Fotografieren in Museen verboten. Manche Museen gestatten jedoch Aufnahmen für den privaten Gebrauch. Dazu zählt aber nicht das Veröffentlichen dieser Aufnahmen im Internet oder anderen für einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis zugängliche Veröffentlichungen. Manche Museen gestatten Aufnahmen gegen Entrichtung einer Gebühr oder nur nach vorherigem Ansuchen.
Wir empfehlen dir daher, bevor du in einem Museum ein Bild aufnehmen möchtest, das du im Salzburgwiki oder EnnstalWiki veröffentlichen möchtest, bei der Kassa oder am Informationsschalter zu fragen.
Was gilt es bei Verwendung von Bildern im Internet zu beachten
Wenn du ein Bild verwenden möchtest, das du im Internet gefunden hast, lies bitte genau die Verwendungsbedingungen auf dieser Internetseite. Hier ein paar Beispiele:
- Bilder, beispielsweise historische Bilder, auf den Internetseite www.stadt-salzburg.at, insbesondere der Seiten des Stadtarchivs dürfen nicht heruntergeladen und im Salzburgwiki veröffentlicht werden.
- Hingegen dürfen Bilder der Universität Salzburg, die im Bereich "Sondersammlungen (Beispiel)" der Universitätsbibliothek Salzburg veröffentlicht sind, frei verwendet werden (siehe www.ubs.sbg.ac.at Nutzungsbedingungen).
- Bilder und Karten aus Druckwerken (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) dürfen grundsätzlich nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
Wikimedia Commons
Bei den Bildern von Wikimedia Commons, die du mit einem einfachen Link direkt in das Salzburgwiki oder EnnstalWiki einbauen kannst, werden die Lizenzen bei jedem Bild genau beschrieben. Bitte beachte aber, dass es dabei länderspezifische Unterschiede gibt und dass natürlich alle Angaben, ob das Bild auch tatsächlich vom Urheber hochgeladen wurde oder aufgrund abgelaufener Schutzdauer gemeinfrei ist, nicht immer überprüfbar sind. Im Zweifelsfall besser auf die Einbindung eines Bildes verzichten.
Ausführliche Informationen über Bildrechte
Ausführliche Informationen über Bildrechte bietet die wikipedia-Seite Wikipedia:Bildrechte.
Bild-Lizenz
Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch das Urheberrecht.
Da Bilder nicht unter die Standardlizenz fallen, ist es sinnvoll den Lizenzstatus anzugeben. Es gibt eine Reihe von Hilfe:Lizenzvorlagen, von denen du auf der Hochladeseite eine auswählen kannst.
Sind die Nutzungsrechte (Lizenz, Freigabe, ...) unklar, kann man die Vorlage Nutzungsrechte unklar im Salzburgwiki oder Ennstalwiki in die Bildbeschreibung einsetzen und auf der Diskussionsseite vermerken warum.
Es gibt eine Reihe von Internet-Seiten, auf denen lizenzfreie Bilder zu finden sind - siehe Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen.
Bei möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht, die du entdeckst, bitte Vorlage URV Bild im Salzburgwiki oder Ennstalwiki verwenden.
Siehe auch
Fußnote
- ↑ mehr dazu im Allgemeinen siehe www.uibk.ac.at/ online Zivilrecht Österreich Persönlichkeitsrecht
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