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; Einen Alternativ-Text bekommt man mit : <nowiki>[[Datei:Salzburgwiki.png|Salzburgwiki Logo]]</nowiki> Dieser wird dann anstelle des nackten Bildnamens angezeigt, wenn das Laden von Bildern abgeschaltet ist oder wenn rein textbasierte Browser benutzt werden (z.B. von Blinden) und sollte daher immer gesetzt sein, vor allem, wenn der Bildname kryptisch oder wenig aussagekräftig ist. Außerdem wird der Alternativtext beim Überfahren des Bildes mit der Maus angezeigt und kann so die ohne thumbnail nicht mögliche Bildunterschrift ersetzen.
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Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. Fausregel: die Bilder sollen nicht mehr Platz einnehmen als der Text. Alle weiteren Bilder können gerne unter Verwendung des Kontextmenüs [[Datei:insert gallery.png]] im Editor als Bildergalerie am Ende des Textes eingebunden werden.
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Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. Faustregel: die Bilder sollen nicht mehr Platz einnehmen als der Text. Alle weiteren Bilder können gerne unter Verwendung des Kontextmenüs [[Datei:insert gallery.png]] im Editor als Bildergalerie am Ende des Textes eingebunden werden.
===== Löschen von Bildern =====
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Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen.
Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen.
=== Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten ===
=== Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten ===
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==== Freiheit des Straßenbildes ====
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==== Freiheit des Straßenbilds ====
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Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des Straßenbildes', auch Panoramafreiheit genannt, berufen kann. Sie besagt, dass es jedermann in Österreich erlaubt ist, Objekte wie Gebäude, die von öffentlichen Wegen oder Straßen aus zu sehen und ohne Hilfsmittel (Leiter, Stange o. ä.) zu fotografieren sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.  
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Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des Straßenbilds', auch Panoramafreiheit genannt, berufen kann. Sie besagt, dass es jedermann in Österreich erlaubt ist, Objekte wie Gebäude, die von öffentlichen Wegen oder Straßen aus zu sehen und ohne Hilfsmittel (Leiter, Stange o. ä.) zu fotografieren sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.  
* Vorsicht: Gebäude, die einen 'Sichtschutz' haben (z. B. eine Mauer) dürfen ''nicht'' von einem anderen, höher gelegenen Ort fotografiert werden!
* Vorsicht: Gebäude, die einen 'Sichtschutz' haben (z. B. eine Mauer) dürfen ''nicht'' von einem anderen, höher gelegenen Ort fotografiert werden!
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* Vorsicht bei '''anderen Werken''' der Bildenden Künste: Zu ''anderen Werken der bildenden Künste'' im Sinne der Freiheit des Straßenbildes zählen beispielsweise Brunnen, Statuen, Skulpturen, Plastiken, Werke von Bildhauern. Stehen diese Werke dauerhaft im öffentlichen Raum, dürfen sie fotografiert werden; schwierig wird es bei nur vorübergehend aufgestellten Objekten, denn diese dürfen ''nicht'' fotografiert werden! Fotografien von ''anderen Werken'', z. B. in Auslagen, dürfen ebenfalls ''nicht'' fotografiert werden.  
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* Vorsicht bei '''anderen Werken''' der Bildenden Künste: Zu ''anderen Werken der bildenden Künste'' im Sinne der Freiheit des Straßenbilds zählen beispielsweise Brunnen, Statuen, Skulpturen, Plastiken, Werke von Bildhauern. Stehen diese Werke dauerhaft im öffentlichen Raum, dürfen sie fotografiert werden; schwierig wird es bei nur vorübergehend aufgestellten Objekten, denn diese dürfen ''nicht'' fotografiert werden! Fotografien von ''anderen Werken'', z. B. in Auslagen, dürfen ebenfalls ''nicht'' fotografiert werden.  
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Die Freiheit des Straßenbildes gilt für dauerhaft aufgestellte Werke der Bildenden Künste nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks, '''nicht aber''' in Kirchen, Museen, Theatern, Innenhöfen, Hausfluren oder ähnlich öffentlich zugänglichen Gebäuden. Kunstwerke auf privaten Grundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers (und möglicherweise auch des Künstlers) fotografiert werden.
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Die Freiheit des Straßenbilds gilt für dauerhaft aufgestellte Werke der Bildenden Künste nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks, '''nicht aber''' in Kirchen, Museen, Theatern, Innenhöfen, Hausfluren oder ähnlich öffentlich zugänglichen Gebäuden. Kunstwerke auf privaten Grundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers (und möglicherweise auch des Künstlers) fotografiert werden.
   
   
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==== Fotografieren '''auf''' privaten Grundstücken oder '''in''' Gebäuden  ====  
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==== Fotografieren auf privaten Grundstücken oder in' Gebäuden  ====  
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Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen.  
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Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen. Auf dem Land kann auch ein Weg, eine Straße in Privatbesitz sein und folglich darfst du auch von dort nicht ohne Zustimmung des Besitzers Bilder machen (z. B. bei Bauernhöfen).
Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu '''[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Museen-duerfen-gemeinfreie-Bilder-wegsperren-4257238.html die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs]''', die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat.  
Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu '''[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesgerichtshof-Museen-duerfen-gemeinfreie-Bilder-wegsperren-4257238.html die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs]''', die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat.  
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==== Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen ====
==== Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen ====
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Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des Straßenbildes".
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Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des Straßenbilds".
Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht.
Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht.

Version vom 22. Mai 2024, 15:02 Uhr

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

Inhaltsverzeichnis

Bilder hochladen

Wichtig: nur angemeldete Benutzer können Bilder hier hochladen, siehe auch Hilfe:Anmeldung. Bilder können unabhängig von Artikeln über den Menüpunkt Datei hochladen unter 'Werkzeuge' hochgeladen oder auch im Editor mit dem Bildsymbol Bildlink.png eingefügt werden. Nicht vorhandene Bildnamen erscheinen dabei nach dem Speichern als roter Linktext. Durch Klicken dieses Textes gelangt man auch zur Hochladen-Seite.

Veröffentlichungsrechte

Für jedes Bild, das ein Benutzer hier veröffentlicht, muss er auch die Genehmigung dazu besitzen. Entweder er hat das Bild selbst gemacht oder er ist im Besitz der Genehmigung des Urhebers (Fotografen), dass das Bild hier im Salzburgwiki veröffentlicht werden darf. Bei Problemen mit der Benutzung eines Bildes haftest die Person, die das Bild hier hochgeladen hat.

Bildname

Bildnamen sollen aussagekräftig sein. Also keine automatisch von der Digitalkamera erzeugten Namen oder Buchstaben-Zahlenkombinationen, sondern solche, die das Motiv beschreiben.

Beim Hochladen kann der Wiki-Bildname unabhängig vom ursprünglichen Dateinamen gewählt werden. Nachträgliches Umbenennen ist nicht möglich. Der Bildname darf Leerzeichen enthalten, sie werden wie "_" behandelt.

Beispiel: Der Name "Hallwang Kartenausschnitt.jpg" ist besser als DSCF0123.jpg oder 11010101001000101.jpg.

Tipps zur Aufnahme

Versuche möglichst aussagekräftige Motive zu fotografieren. Wenn du interessante Details fotografierst, achte darauf, dass sie nicht irgendwo abgeschnitten oder unkenntlich sind.

Speziell bei dokumentarischen Bildern, was die Bilder in unseren Regionalwikis überwiegend sind, sollten keine unnötigen Objekte mit im Bild sein. Das Bild soll sich auf das darzustellende Objekt konzentrieren. Überlege dir, welcher Blickwinkel, welcher Bildausschnitt, welches Detail von Artikelinhalten einen Regionalwiki-Besucher interessieren könnte und den Inhalt anschaulich(er) machen. Dazu ein paar Tipps:

Innenraumaufnahmen und Aufnahmen bei schlechten Lichtverhältnissen gelingen am besten ohne Blitz, dafür aber mit Stativ. Generell ist ein Stativ immer von Vorteil, da man so in aller Ruhe den Bildausschnitt wählen kann. Auch ein schiefer Horizont, der meist störend wirkt, kann so leichter vermieden werden.

Qualität

Das schönste Motiv verliert seinen Reiz, wenn es dunkel dargestellt wird. Verwende einen Blitz oder helle das Bild nachträglich in einem Bildbearbeitungsprogramm auf. Aufnahmen bei Regen, einbrechender Dunkelheit, Schneefall und anderen wetterbedingten schlechten Lichtverhältnissen machen nur Sinn, wenn sie etwas Besonderes oder Einmaliges dem Betrachter mitteilen sollen. Ansonsten mache lieber die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt, wenn wieder die Sonne scheint.

Achte darauf, dass das Objekt, welches du darstellen möchtest, "im Licht" steht. Das heißt idealerweise, wenn die Sonne auf die Objektfront scheint.

Achte bitte darauf, dass alle Bilder auch scharf sind.

Passende Bilder

Welches Bild zu welchem Artikel? Denke daran, dass ein im Regionalwiki Suchender stets Information zu seinem gewählten Suchbegriff wünscht. Sucht er also nach einem Gebäude, möchte er dort keine Fotos von der gegenüberliegenden Straßenseite sehen. Wird ein Artikel beispielsweise über einen Berg gesucht, sollten dort nur Bilder von diesem Berg sein und nicht von allen anderen in der Umgebung. Natürlich kannst du bei wirklich besonders imposanten Aussichten auch ein Bild dieses markanten Ausblicks bringen. Aber es sollte die Ausnahme bleiben.

Informationen zum Bild

Wenn du ein Bild veröffentlichst, solltest du auch eine kurze Beschreibung dazu verfassen.

Idealerweise enthält die Beschreibung Informationen zu Lizenz, Quelle, Fotograf und eine Beschreibung des Bilds; verpflichtend sind Lizenz und Quelle. Dafür sind bereits Beschreibungsfelder integriert. Du musst nur noch die Punkte ergänzen.

Die Beschreibung sollte auch ein paar Informationen über das abgebildete Objekt enthalten, die Hilfe:Software erstellt automatisch Verweise auf die Artikel, in denen das Bild eingebunden wird. Eine Einbindung in Kategorien (Beispiel [[Kategorie:Datei:Flachgau]]) ist wünschenswert.

Bei Fotografien von Landschaften oder großen Objekten empfiehlt es sich, den eigenen Standort anzugeben.

Bildbeschreibung

Es gibt eine Vorlage Bildbeschreibung. Im Salzburgwiki:

{{Bildbeschreibung2
|Beschreibung = 
|Quelle = 
|Fotograf =
|Erstelldatum =
|Lizenzkommentar = 
}}
Im EnnstalWiki:
{{Bildbeschreibung 
|Beschreibung = 
|Quelle = 
|Fotograf = 
|Erstelldatum = 
|Lizenzkommentar = 
}}

Zusätzlich ist es gerade bei Bildern, auf denen Text zu sehen ist, hilfreich, wenn der Text/die Inschrift/ noch zusätzlich abgeschrieben wird, da dann auch nach dem Text gesucht werden kann. Zudem ist der Text bei verkleinerten Bildern manchmal nicht zweifelsfrei zu lesen.

Hochgeladene Bilder bitte immer unter eine passende Lizenz stellen und mit zumindest einer Kategorie versehen.

Die richtige Kategorie(n) bei Bildern

Mit dem Einfügen einer Kategorie sammelt die Wiki-Software gleichartige Bilder, beispielsweise alle Bilder der Stadt Salzburg oder der Hohen Tauern. Es gibt jedoch bei Bildern einen Unterschied (gegenüber Artikel-Kategorien), der hier erklärt wird.

Bilddateien-Kategorien

Bilder werden grundsätzlich nur mit [[Kategorie:Datei: ...]] versehen; z. B. [[Kategorie:Datei:Hallein]] oder [[Kategorie:Datei:Person (Politik)]] usw.

Werden mehrere Bilder zu einem Artikel hochgeladen, kann man den Bildern den Namen des Artikels zuordnen. Beispiel [[Kategorie:Datei:Hellbrunner Berg]] Die Anzeige aller Bildern eines Artikels wird dann durch das Einfügen von

== Bilder ==
{{Bildkat}}

im Artikel angezeigt.

Technisches zum Einbinden von Bildern

Einbinden von Bildern
Salzburgwiki Logo
Ein Bild einbinden 
[[Datei:Salzburgwiki.png]] ergibt: Salzburgwiki.png
Einen Verweis auf ein Bild setzen 
[[:Bild:Salzburgwiki.png|Salzburgwiki.png]] ergibt:
thumb|left|Salzburgwiki.png
Einen Daumennagel (Thumbnail) bekommt man mit 
[[Datei:Salzburgwiki.png|thumb|Salzburgwiki Logo]] das ergibt dann das gerahmte Bild rechts (Thumbs sind die gängigste Variante der Einbindung von Bildern in unseren Regionalwikis.)
Einen Alternativ-Text bekommt man mit 
[[Datei:Salzburgwiki.png|Salzburgwiki Logo]] Dieser wird dann anstelle des nackten Bildnamens angezeigt, wenn das Laden von Bildern abgeschaltet ist oder wenn rein textbasierte Browser benutzt werden (z.B. von Blinden) und sollte daher immer gesetzt sein, vor allem, wenn der Bildname kryptisch oder wenig aussagekräftig ist. Außerdem wird der Alternativtext beim Überfahren des Bildes mit der Maus angezeigt und kann so die ohne thumbnail nicht mögliche Bildunterschrift ersetzen.

Generell sollte ein Artikel je nach Länge nur eine endliche Zahl von Bildern enthalten, die rechts dargestellt werden. Faustregel: die Bilder sollen nicht mehr Platz einnehmen als der Text. Alle weiteren Bilder können gerne unter Verwendung des Kontextmenüs Insert gallery.png im Editor als Bildergalerie am Ende des Textes eingebunden werden.

Löschen von Bildern

Bilder kann man, wie Artikel, nicht selbst löschen. Hat man ein Bild versehentlich in einer falschen Version hochgeladen, trägt man es einfach in die Liste Salzburgwiki:Löschkandidaten unter Bilder eintragen. Du kannst hier auch nur alte Versionen löschen lassen.

Aktuelle technische Hilfen für Bilder und Bildergalerien

Bildrechte

Nicht alles, was man fotografieren kann, darf man auch veröffentlichen.

Was gilt es bei eigenen Aufnahmen zu beachten

Freiheit des Straßenbilds

Auf sicherem Gebiet bewegt man sich, wenn man sich auf die 'Freiheit des Straßenbilds', auch Panoramafreiheit genannt, berufen kann. Sie besagt, dass es jedermann in Österreich erlaubt ist, Objekte wie Gebäude, die von öffentlichen Wegen oder Straßen aus zu sehen und ohne Hilfsmittel (Leiter, Stange o. ä.) zu fotografieren sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.

Die Freiheit des Straßenbilds gilt für dauerhaft aufgestellte Werke der Bildenden Künste nur auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Parks, nicht aber in Kirchen, Museen, Theatern, Innenhöfen, Hausfluren oder ähnlich öffentlich zugänglichen Gebäuden. Kunstwerke auf privaten Grundstücken dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers (und möglicherweise auch des Künstlers) fotografiert werden.

Fotografieren auf privaten Grundstücken oder in' Gebäuden

Du solltest keine privaten Grundstücke betreten, um Aufnahmen von Privathäusern, -gärten oder Objekten auf diesen Grundstücken zu machen, ohne vorher die Zustimmung des jeweiligen Hausbesitzers einzuholen. Auf dem Land kann auch ein Weg, eine Straße in Privatbesitz sein und folglich darfst du auch von dort nicht ohne Zustimmung des Besitzers Bilder machen (z. B. bei Bauernhöfen).

Beachte auch unbedingt Fotografier-Verbote, zum Beispiel in Museen. Lies dazu die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, die sinngemäß auch in Österreich Gültigkeit hat.

Personenabbildungen

Jede Person hat 'das Recht am eigenen Bild', siehe dazu de.wikipedia.org Recht am eigenen Bild (Österreich) und dombudsmann.at - Fotos im Internet - Das Recht am eigenen Bild.

Aufgrund der Datenschutzbestimmungen gemäß der EU Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutz Anpassungsgesetzes 2018 dürfen Personen grundsätzlich nur mehr dann fotografiert werden, wenn sie vor der Aufnahme um Erlaubnis gefragt werden. Darüber hinaus dürfen aber solche Aufnahmen nur dann verarbeitet (gespeichert, mit Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitet oder veröffentlicht) werden, wenn die Person vor der Aufnahme darüber informiert wurde, wofür die Aufnahme verwendet und wie lange sie vom Urheber (= Fotograf) gespeichert wird sowie über ihr Widerrufsrecht. Alle Angaben, so die Vorschriften, müssen nachweislich sein (Auszug aus der Verordnung und dem Gesetz).

Im Zweifelsfall muss der Fotograf nachweisen, dass er alle auf dem Bild abgebildete Personen vor Abbildung um Erlaubnis gefragt hatte.

Achte daher darauf, beim Veröffentlichen im Salzburgwiki oder EnnstalWiki keine Bilder mit Personen zu verwenden, wenn du nicht oben genannte Voraussetzungen nachweisen kannst.

Bilder von Kunstwerken in Räumen und Museen

Das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern von Kunstwerken ist eine rechtlich etwas komplizierte Sache. Stark vereinfacht ausgedrückt hat nämlich ausschließlich nur der Urheber eines Kunstwerks das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung seiner Werke. Siehe dazu auch weiter oben unter Punkt "Freiheit des Straßenbilds".

Aufnahmen von Kunstwerken in geschlossenen Räumen unterliegen auf jedem Fall dem Hausherrenrecht.

Fast ausnahmslos ist das Fotografieren in Museen verboten. Manche Museen gestatten jedoch Aufnahmen für den privaten Gebrauch. Dazu zählt aber nicht das Veröffentlichen dieser Aufnahmen im Internet oder anderen für einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis zugängliche Veröffentlichungen. Manche Museen gestatten Aufnahmen gegen Entrichtung einer Gebühr oder nur nach vorherigem Ansuchen.

Wir empfehlen dir daher, bevor du in einem Museum ein Bild aufnehmen möchtest, das du im Salzburgwiki oder EnnstalWiki veröffentlichen möchtest, bei der Kassa oder am Informationsschalter zu fragen.

Was gilt es bei Verwendung von Bildern im Internet zu beachten

Wenn du ein Bild verwenden möchtest, das du im Internet gefunden hast, lies bitte genau die Verwendungsbedingungen auf dieser Internetseite. Hier ein paar Beispiele:

Wikimedia Commons

Bei den Bildern von Wikimedia Commons, die du mit einem einfachen Link direkt in das Salzburgwiki oder EnnstalWiki einbauen kannst, werden die Lizenzen bei jedem Bild genau beschrieben. Bitte beachte aber, dass es dabei länderspezifische Unterschiede gibt und dass natürlich alle Angaben, ob das Bild auch tatsächlich vom Urheber hochgeladen wurde oder aufgrund abgelaufener Schutzdauer gemeinfrei ist, nicht immer überprüfbar sind. Im Zweifelsfall besser auf die Einbindung eines Bildes verzichten.

Ausführliche Informationen über Bildrechte

Ausführliche Informationen über Bildrechte bietet die wikipedia-Seite Wikipedia:Bildrechte.

Bild-Lizenz

Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch das Urheberrecht.

Da Bilder nicht unter die Standardlizenz fallen, ist es sinnvoll den Lizenzstatus anzugeben. Es gibt eine Reihe von Hilfe:Lizenzvorlagen, von denen du auf der Hochladeseite eine auswählen kannst.

Sind die Nutzungsrechte (Lizenz, Freigabe, ...) unklar, kann man die Vorlage Nutzungsrechte unklar im Salzburgwiki oder Ennstalwiki in die Bildbeschreibung einsetzen und auf der Diskussionsseite vermerken warum.

Es gibt eine Reihe von Internet-Seiten, auf denen lizenzfreie Bilder zu finden sind - siehe Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen.

Bei möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht, die du entdeckst, bitte Vorlage URV Bild im Salzburgwiki oder Ennstalwiki verwenden.

Siehe auch

Fußnote

  1. mehr dazu im Allgemeinen siehe www.uibk.ac.at/ online Zivilrecht Österreich Persönlichkeitsrecht
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